Institutionelles

Schutzkonzept

Des Pfarrrektorats Heilig-Kreuz Stapelfeld / Vahren

 

 

 

 

 

 

 

 

INHALTSVERZEICHNIS

 

Präambel…………………………………………………………………………………….S. 3

 

1. Gemeindeprofil………………………………………………………………………..S. 3

 

2. Risikoanalyse: Aktivitäten der Kinder – und Jugendpastoral………….S. 3

 

3. Haupt- und ehrenamtlich Mitarbeiter/innen…………………………………S. 4

 

4. Erweitertes Führungszeugnis……………………………………………………..S. 4

 

5. Präventionsschulung………………………………………………………………….S. 5

 

6. Qualitätsmanagement………………………………………………………………..S. 5

 

7. Würde-voller Umgang: Verhaltenskodex

a) Sprache und Wortwahl……………………………………………………………….S. 5

b) Nähe und Distanz…………..………………………………………………………….S. 5

c) Körperkontakte und Intimsphäre………………………………………………….S. 6

d) Social Media………………………………………………………………………….…..S. 6

 

8. Beratungs- und Beschwerdewege…………………………………………………S. 7

 

9. Externe Ansprechpartner/innen…………………………………………………….S. 8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Präambel

„Seh ich deine Himmel, die Werke deiner Finger, Mond und Sterne, die du befestigt: Was ist der Mensch, dass du seiner gedenkst, des Menschen Kind, dass du dich seiner annimmst? Du hast ihn nur wenig geringer gemacht als Gott, du hast ihn gekrönt mit Pracht und Herrlichkeit.“ Psalm 8, 4-5)

 

 

Der Psalm ist nicht nur ein Loblied auf das Wirken des Schöpfers. Er besingt auch die Würde des Menschen, insbesondere der Kleinen. Darin kommt eine Ehrfurcht zum Ausdruck, die auch für den wertschätzenden Umgang unserer Heilig-Kreuz-Gemeinde Maßstäbe setzt. Wir machen uns für eine Kultur der Kommunikation stark, die auf Augenhöhe aller Beteiligten setzt. Menschen aller Altersgruppen werden von uns nicht als Objekte des Planens und Handelns betrachtet, sondern als Subjekte im Horizont eines respektvollen Umgangs. Diese würde-volle Grundhaltung ist von der Überzeugung getragen, dass jede und jeder in höchstem „An-Sehen“ steht: „Du hast ihn nur wenig geringer gemacht als Gott, du hast ihn gekrönt mit Pracht und Herrlichkeit.“ (Psalm 8, 6)

 

  1. Gemeindeprofil

 

Die Heilig-Kreuz-Gemeinde ist in pastoraler und personeller Hinsicht eng mit der Katholischen Akademie Stapelfeld verbunden. Das bedeutet lebenspraktisch: Zu dieser Gemeinde gehören nicht nur katholische Christinnen und Christen, die in den beiden Dörfern Stapelfeld und Vahren leben, sondern auch viele Menschen, die sich zugehörig fühlen. Das sind vor allem Gottesdienstteilnehmer/innen aus unterschiedlichen Dekanaten des Offizialatsbezirks, aber auch viele Gäste der Akademie. Wir sind eine Gemeinde der offenen Tür, die von nachdenklichen und suchenden Christen aufgesucht und mitgeprägt wird. Unsere pastoralen Angebote richten sich daher nicht ausschließlich aber überwiegend an Erwachsene, was sich aus der räumlichen und institutionellen Nähe zur Bildungsreinrichtung ergibt.

 

 

 

 

  1. Risikoanalyse: Aktivitäten der Kinder- und Jugendpastoral

  • Es gibt auf dem Boden der Gemeinde weder Kindergärten oder Tagesstätten noch Schulen oder andere Einrichtungen, die auf die Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen ausgerichtet sind.

  • Unsere pastoralen Angebote wenden sich weniger an einzelne Kinder, sondern vorzugsweise an Familien bzw. Kinder und ihre Erziehungsberechtigten (z.B. Familiengottesdienste).

  • Hier sind es niemals einzelne Elternvertreter, sondern immer mehrere Erwachsene gleichzeitig, die in der Kirche oder im Pfarrzentrum der Gemeinde mit den Kindern arbeiten. Eine 1:1-Betreuung ist dabei ausgeschlossen. Die ehrenamtlich Tätigen, die mehr als sporadisch katechetisch tätig sind, legen ein Führungszeugnis vor (s. Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen).

  • Die Firmvorbereitung (alle drei bis vier Jahre) wird in der Regel in Kooperation mit kirchlichen Bildungsstätten (Jugendburg Gemen, Katholische Akademie Stapelfeld) und dem dort tätigen pädagogisch qualifizierten Personal durchgeführt.

  • Aufgrund der zahlenmäßig kleinen Jahrgänge gibt es über die zeitlich begrenzte Kommunionvorbereitung hinaus keine regelmäßigen Gruppenangebote für Kinder.

  • Wir haben etwa 30 bis 40 Messdiener/innen. Die Jungen und Mädchen kommen in der Regel eine Viertelstunde vor Gottesdienstbeginn in die Sakristei, wo sich neben der Küsterin der Pfarrer und weitere ehrenamtliche liturgische Dienste aufhalten. Ein 1:1-Kontakt kommt dabei nicht vor.

  • Die Ausbildung der Messdiener/innen wird durch den Pfarrer durchgeführt, der zu den einzelnen Treffen in der Regel mindestens eine weitere erwachsene Person hinzuzieht.

  • Zu den jährlichen Aktivitäten der Kinder- und Jugendpastoral gehört vor allem das Sommerlager, das vom Jugendausschuss der Gemeinde verantwortet wird.

 

 

 

 

  1. Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen

  • Die Gemeinde verfügt nur deshalb über einen eigenen Pfarrer, weil dieser im Hauptamt die vielfältigen Aufgaben des Geistlichen Direktors der Katholischen Akademie ausübt.

  • Es gibt somit nur einen Pfarrer im Nebenamt, eine Küsterin mit halber Stelle sowie eine Sekretärin der Akademie, die mit geringem Stundenumfang die Geschäfte des Pfarrbüros führt.

  • Der Pfarrer legt wie alle im pastoralen Dienst Tätigen in regelmäßigem Abstand von fünf Jahren ein erweitertes Führungszeugnis vor (EFZ).

  • Das EFZ wird im Bischöflich-Münsterschen Offizialat in Vechta eingesehen und danach zurückgeschickt.

  • Auch die Küsterin, die als einzige hauptamtliche Mitarbeiterin der Pfarrei in regelmäßigem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen steht, legt alle fünf Jahre ein EFZ vor. Dieses wird vom Pfarrer sowie vom BMO eingesehen.

  • Alle ehrenamtlich Tätigen, die älter als 16 Jahre alt sind, und im Rahmen dieser Tätigkeit mehr als nur sporadisch mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen, legen alle fünf Jahre ein EFZ. Dazu gehören die ehrenamtlich Tätigen im Bereich der Kommunionkatechese und des Ferienlagers.

  • Diejenigen, die sich katechetisch verantwortlich engagieren wollen, werden vom Pfarrer zum Gespräch eingeladen, sofern sie nicht durch andere Aktivitäten bereits bekannt sind.

  • Dabei wird das Schutzkonzept besprochen und die Notwendigkeit und Angemessenheit eines EFZ erläutert.

  • In diesem Rahmen erfolgt der Hinweis auf die notwendige Teilnahme an Präventionsschulungen.

 

 

 

 

  1. Erweitertes Führungszeugnis

  • Im Pfarrbüro liegt das für die Anforderung des EFZ erforderliche Antragsformular bereit. Mithilfe dieses Schreibens wird das Dokument angefordert und kostenlos zugesandt. Das Dokument wird dem Pfarrer vorgelegt und die Einsichtnahme dokumentiert.

  • Dabei wird das Datum der Einsichtnahme sowie der Ausstellung des EFZ notiert und das Dokument anschließend zurückgesandt.

  • Ein aktuelles EFZ, das in einem anderen Kontext angefordert wurde, wird akzeptiert, falls das Ausstellungsdatum nicht länger als drei Monate zurückliegt.

 

 

 

 

 

 

  1. Präventionsschulung

  • Die Voraussetzung zur Mitarbeit im Planungs- und Organisationsteam ist eine qualifizierte Gruppenleiterschulung (JuLeiCa). In diesem Kontext werden die künftigen Gruppenleiter/innen für das Thema der sexualisierten Gewalt und die Notwendigkeit einer Kultur der Prävention sensibilisiert.

  • Im Zugehen auf das jährliche Lager gibt es darüber hinaus Vorbereitungstreffen, auf denen regelmäßig die Kommunikationsstile sowie der adäquate Umgang mit Kindern und Jugendlichen reflektiert werden. Das geschieht bisher in Abstimmung mit dem Pfarrer und dem Pfarreirat eigenverantwortlich, d.h. unter der Federführung der Lagerleitung.

 

 

 

 

  1. Qualitätsmanagement

Im Sinne eines Qualitätsmanagements ist an folgende Weiterentwicklung gedacht. Im Umfeld des Pastoralrates (Pastoralrat oder Sachausschuss) engagieren sich Menschen mit pädagogischer Fachkompetenz (z.B. im Bereich Trauma-Pädagogik). Es soll künftig seitens des Pfarreirates und des Kuratoriums der Heilig-Kreuz-Gemeinde eine/n Schutzkonzeptbeauftragte/n bestimmt werden.

  • Die Präventionsordnung bzw. das institutionelle Schutzkonzept der Gemeinde soll mindestens einmal im Jahr auf den Prüfstein gestellt, überdacht und ggf. modifiziert werden.

  • Wir werden dabei unsere Regeln für einen würdevollen Umgang auf Augenhöhe bedenken und neu verabreden. Die Vertreter/innen des Jugendausschusses sind daran beteiligt.

  • Diese Verabredung soll mit dem Leitungsteam und den Gruppenleiter/innen des Sommerlagers künftig jährlich besprochen werden. Diese Absprachen sind konstitutiver Bestandteil der Lagervorbereitung.

  • Die Gruppenleiter/innen werden motiviert, aber auch beauftragt, diese Regeln auch mit den ihnen anvertrauten Kindern zu besprechen.

 

 

 

 

  1. Würde-voller Umgang: Verhaltenskodex

  1. Sprache und Wortwahl

  • Unsere Sprache soll verständlich und wertschätzend sein

  • Kommunikation auf Augenhöhe ist uns wichtig

  • Im Umgang mit Kindern und Jugendlichen praktizieren wir eine altersadäquate Kommunikation

  • Rassistische, sexistische, homophobe oder sonstige herabsetzende Kommunikationsstile sind bei uns tabu

  • Mobbing und Ausgrenzung werden bei uns nicht akzeptiert

  • Einzelne sollen in ihrer Eigenart respektiert werden

  • Psychologischer Druck ist inakzeptabel

 

 

  1. Nähe und Distanz

  • Wir sensibilisieren unsere Aufmerksamkeit für die Grenzen anderer

  • Grenzüberschreitungen werden vermieden oder kritisch reflektiert und abgestellt

  • Das adäquate Verhältnis von Nähe und Distanz wird im Gespräch mit den/der Gruppenleiter/innen regelmäßig reflektiert

  • Auch bei der Planung von Spielen und Aktionen wird dieser Aspekt im Vorfeld bedacht und in der Nachbetrachtung analysiert

  • 1:1-Situationen werden nicht herbeigeführt. Wo sie unvermeidlich sind, geschieht dies in Absprache mit anderen Verantwortlichen

  • Einzelgespräche werden reflektiert („4-Augen-Prinzip“)

  • Transparenz ist oberstes Gebot

  • Ein „Nein“ eines/r Schutzbefohlenen wird als Grenze akzeptiert

  • Schutzbefohlene werden ermutigt, die eigenen Grenzen zu erkennen und zu benennen

  • Geschenke als Medium der Bevorzugung und Belohnung werden kritisch reflektiert; der symbolische Wert soll im Mittelpunkt stehen.

 

 

  1. Körperkontakte und Intimsphäre

  • Körperkontakt soll von Erwachsenen nicht herbeigeführt werden

  • Wir achten auf eine situationsgemäße Verhaltensweise

  • Das Akzeptieren von Grenzen ist keine Einbahnstraße

  • Auch Kinder und Jugendliche sollen auf Grenzen aufmerksam gemacht werden

  • Eigenwillige Kontaktwünsche und Anlehnungsbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen werden mit diesen besprochen

  • Die Verantwortlichen markieren auch ihre eigenen Grenzen, etwa in der Form, dass sie ein solches Verhalten sich selbst gegenüber nicht möchten.

  • Die Intimsphäre aller wird durch Absprachen und klare Regeln geschützt.

  • Rückzugswünsche von Kindern werden aktzeptiert

  • Informationen über den Intimbereich von Kindern und Jugendlichen behandeln wir vertraulich

  • Wir leben die eigene Sexualität nicht vor Kindern und Jugendlichen aus

  • Wir nutzen die Möglichkeiten einer geschlechtsspezifischen Betreuung

 

 

  1. Social Media

  • Für die Veröffentlichung von Fotos, Videos, Namen etc. gibt es in der Gemeinde klare Regeln (vor allem: die Rechte am eigenen Bild)

  • Das Einverständnis wird jeweils von den Betreffenden bzw. den Erziehungsberechtigten schriftlich eingeholt

  • Im Bedarfsfall werden Personen, die ihre Einwilligung nicht gegeben haben, unkenntlich gemacht

  • Auch bei der digitalen Präsentation einzelner Personen oder des Lagergeschehens steht der würdevolle Umgang miteinander im Fokus

  • Die Persönlichkeitsrechte aller werden geachtet

  • Herabsetzende, gewaltverherrlichende oder auf Sexualisierung angelegte Darstellungen werden weder produziert noch konsumiert

  • Medien werden altersgerecht ausgewählt

  • Der Datenschutz wird von allen beachtet

  • Sollten sich die Kinder und Jugendlichen entschließen, einen Messengerdienst zu nutzen, erfolgen Weiterleitungen nur innerhalb der Gruppe bzw. nach außen nur in Absprache.

 

 

 

 

  1. Beratungs- und Beschwerdewege

 

Ansprechpersonen in der Kirchengemeinde

 

Pfarrer Dr. Marc Röbel

Tel.: 04471/188-1150

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Elisabeth Weßjohann-Lüske (ehrenamtliches Gemeindemitglied)

Tel.: 04471/2140

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Ansprechpersonen des Bistums Münster (inkl. Offizialatsbezirk)

bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch

 

Hildegard Frieling-Heipel

Fon: 0173-1643969

 

 

Dr. Margret Nemann

Fon: 0152-57638541

 

 

Bard Schaffner

Fon: 0151-43816695

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Externe Ansprechpartner/innen

 

Erziehungsberatungsstelle Cloppenburg

Emsteker Str. 15

49661 Cloppenburg

Tel: 04471/18405-0

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Internet

Prävention sexualisierter Gewalt im Bistum Münster

www.praevention-im-bistum-muenster.de

 

 

 

Prävention im Offizialatsbezirk Oldenburg

www.offizialat-vechta.de

 

 

Seiten des unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung

www.beauftragter-missbrauch.de

 

 

Informationen des BDKJ www.bdki.de/themen/missbrauch-und-praevention

Seite für Menschen, die eine sexuelle Neigung zu Kindern bzw. Jugendlichen spüren und nicht zu Tätern werden wollen

www.kein-taeter-werden.de

 

 

Beratungsstellenfinder, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen

www.nina.de

 

 

Aufklärung über die Rechte und über sexuellen Missbrauch für Jungen und Mädchen zwischen 8 und 12 Jahre

www.trau-dich.de